Briefe, Einschreiben und Postzustellungsauftrag

Briefe - das passende Format für den Versand Ihrer Dokumente

 

Postkarte/Standardbrief

Kompaktbrief

Großbrief

Maxibrief

Maxibrief Plus

Länge: 100-235 mm
Breite: 70-125 mm
Höhe: max. 5 mm
Gewicht: max. 20g

Länge: 100-235 mm
Breite: 70-125 mm
Höhe: max. 10 mm
Gewicht: 21 bis 50 g

Länge: 100-353 mm
Breite: 70-250 mm
Höhe: max. 20 mm
Gewicht: 51 bis 500 g

Länge: 100-353 mm
Breite: 70-250 mm
Höhe: max. 50 mm
Gewicht: 501 bis 1.000 g

Länge: 100-353 mm
Breite: 70-250 mm
Höhe: max. 50 mm
Gewicht: 1.001 bis 2.000 g


Einschreiben - Sicherheit für wichtige Post


Für Sendungen, die besonders wichtig sind, kann ein Zustellnachweis nützlich sein. Hier wählen Sie mit einem Versand als Einschreiben genau den richtigen Weg: als Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Übergabe oder Einschreiben mit Rückschein kommen Ihre Sendungen noch sicherer beim Empfänger an.

Gern holen wir Ihre Einschreiben jederzeit mit der Abholung Ihrer Tagespost ab.

Einschreibeoptionen

  • Einschreiben:
    Das Einwurfeinschreiben wird in den Briefkasten des Empfängers zugestellt.
    Der Einwurf in den Briefkasten wird mit Unterschrift des Zustellers dokumentiert.
    Die Unterlagen werden bei uns archiviert.
  • Einschreiben mit Übergabe:
    Das Übergabeeinschreiben wird an den Adressat oder einen anderen Empfangsberechtigten übergeben.
    Bei Nichtantreffen wird das Einschreiben bis zur Abholung niedergelegt.
    Die Übergabe an den Adressat wird per Unterschrift des Empfängers dokumentiert.
    Die Unterlagen werden bei uns archiviert.
  • Einschreiben mit Rückschein:
    Bei dieser Form des Einschreibens wird Ihnen nach erfolgter Zustellung zusätzlich der Rückschein mit der Zustellbestätigung inklusive der Unterschrift des Empfängers zugesandt.

Postzustellungsauftrag - für die förmliche Zustellung


Für bestimmte amtliche Schriftstücke, wie zum Beispiel in Bußgeld- oder Mahnverfahren oder in gerichtlichen Verfahren, ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.



Es wird urkundlich festgehalten, wem, wann und wo das Schriftstück zugestellt wurde. Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU) geht an den Auftraggeber zurück und hat weitreichende Rechtswirkungen. Der Empfänger kann sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), zur Zustellung von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag und den damit verbundenen rechtlichen Wirkungen nicht willkürlich entziehen.

Die Postzustellurkunde können Sie auf Anfrage bei uns erwerben.

Zum Kontaktformular


Serviceleistungen


Werfen Sie Ihre Briefe nicht in einen unserer Briefkästen oder liefern Sie Ihre Post nicht direkt bei uns ein, erheben wir für unsere umfangreichen Serviceleistungen ein monatliches Entgelt.

  • Abholung Ihrer Sendungen aus Ihrem Büro
  • Frankierung aller Sendungen
  • Ausstattung mit Sendungsetiketten
  • nachträgliche monatliche Abrechnung per Rechnung
  • Sendungsverfolgung für Einschreiben und Pakete
  • Ausweis der Mehrwertsteuer
  • Auf Wunsch: Mitnahme und Frankierung der DPAG Post ohne Frankiergebühr
  • persönliche Ansprechpartner für Angebote
  • Logistik und Qualitätsmanagement